Ihr neues Zuhause im Fürstentum: Immobilien in Liechtenstein
Liechtenstein bietet als Wohnort eine einzigartige Kombination aus Sicherheit, einer stabilen Wirtschaft und einer beeindruckenden Alpenkulisse. Wenn Sie ein Haus in Liechtenstein kaufen, investieren Sie nicht nur in erstklassige Architektur, sondern auch in eine Lebensqualität, die ihresgleichen sucht. Das Angebot reicht von modernen Villen in Hanglage bis hin zu Anwesen in Rheinnähe.
Sollten Sie eher ein urbanes und pflegeleichtes Wohndomizil suchen, ist es ebenfalls eine hervorragende Entscheidung, eine Wohnung in Liechtenstein kaufen zu wollen. Von hochwertig ausgestatteten Penthouses bis hin zu gemütlichen Eigentumswohnungen bietet der lokale Markt attraktive Optionen für Eigennutzer und Kapitalanleger gleichermassen.
Entdecken Sie das aktuelle Angebot in den begehrtesten Gemeinden des Landes:
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Grundsätzlich ist der Erwerb für Inländer uneingeschränkt möglich. Für Personen ohne liechtensteinische Staatsbürgerschaft (EWR-Bürger oder Drittstaatsangehörige) ist die Wohnsitznahme die grösste Hürde: Da Aufenthaltsbewilligungen nur in einem streng limitierten Kontingent (z. B. über das jährliche Losverfahren) vergeben werden, ist es für Ausländer faktisch sehr schwer, die rechtliche Basis für einen Kauf zu erhalten. Ohne bewilligten Wohnsitz im Fürstentum ist der Kauf von privatem Wohnraum in der Regel ausgeschlossen.
Jedes Vorhaben, ein Haus zu kaufen in Liechtenstein, muss zwingend vom Grundverkehrsamt genehmigt werden. Das Grundverkehrsgesetz regelt strikt, dass Boden primär zur Deckung des inländischen Wohnbedarfs genutzt wird. Ein Kauf als reine Kapitalanlage oder Zweitwohnsitz durch Nicht-Residenten wird daher konsequent unterbunden, um den lokalen Markt vor Spekulation zu schützen.
Wenn Sie eine Wohnung kaufen in Liechtenstein, um diese zu vermieten, unterliegen Sie ebenfalls den strengen Prüfungen des Grundverkehrsamtes. Für Ausländer ist „Buy-to-let“ nahezu unmöglich, da die Genehmigung meist an die Eigennutzung als Hauptwohnsitz gekoppelt ist. Zudem fallen beim Kauf Nebenkosten an (inkl. Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren), die bei der Renditekalkulation berücksichtigt werden müssen.
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